Was ist eine Zustiftung?

Bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen der „Stiftung Hospiz Köln-Porz“ zugeführt. Das Stiftungsvermögen ist das finanzielle Fundament der Stiftung - es darf nicht angetastet werden und wird sicher angelegt. Dies wird jährlich durch Berichterstattung an die Bezirksregierung Köln überprüft. Durch die Anlage werden jährliche Erträge erzielt. Ausschließlich diese Erträge werden für die satzungsgemäßen Ziele der „Stiftung Hospiz Köln-Porz“ eingesetzt. Auf diese Weise trägt eine Zustiftung Jahr für Jahr dazu bei, die Hilfsangebote unseres Fördervereins sicherzustellen und schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrem letzten Wege zu begleiten.

 

Wer kann zustiften?

Zustiften können sowohl natürliche als auch juristische Personen. Sie kommen damit in den Genuss der steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber vorsieht. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer größeren Summe dauerhaft für die Hospizarbeit engagieren möchten, Ihnen aber der Aufwand für die Gründung einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung können Sie mit einem geringeren eigenen Aufwand gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern.

 

Steuerliche Vorteile einer Zustiftung an die „Stiftung Hospiz Köln-Porz“

Die „Stiftung Hospiz Köln-Porz“ dient steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken. Eine Zustiftung kann innerhalb von 10 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro pro Person steuerlich geltend gemacht werden.

Förderverein Hospiz Köln-Porz e.V.